Die Gastronomie, die Kulturbranche sowie der Publikationsbereich sind von der COVID-19-Krise in einem besonderen Ausmaß betroffen. Zu deren Unterstützung hat die Regierung einen ermäßigten Umsatzsteuersatz in Höhe von 5 % eingeführt, befristet vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 bzw. verlängert bis 31.12.2021.

Wie bei der ursprünglich angedachten USt-Halbierung für nichtalkoholische Getränke ist der Grundgedanke auch, dass diese weitergehende Steuerersparnis nicht an die Gäste in Form einer Preissenkung weitergegeben werden soll. Sie soll stattdessen den Unternehmen als wirtschaftliche Unterstützung dienen. Diese unternehmerische Entscheidung obliegt allerdings den einzelnen Betrieben selbst.

In der Gastronomie betrifft dies die Abgabe aller Speisen und Getränke betroffen, wenn hierfür eine Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe erforderlich ist. Auch Tätigkeiten, für die kein Befähigungsnachweis erforderlich ist, wie etwa Schutzhütten, sind davon umfasst. Getränke bezieht sich bei dieser Maßnahme auch auf alkoholische Getränke. Bei Pauschalpreisangeboten in der Hotellerie ist die Änderung mitzukalkulieren.

Im Bereich Kultur und Publikationen betrifft die temporäre Senkung bestimmte Waren und Leistungen. Darunter fallen etwa Umsätze aus der Tätigkeit als Künstler, der Theaterbetrieb, Filmvorführungen sowie Gemälde, Collagen, Bücher oder Zeitungen (Gesamtliste des Bundesministeriums für Finanzen).

Für die Umsetzung liefert das BMF verschiedene Optionen. In Q-Bon wurde der neue Steuersatz dazu programmiert und kann nun ganz einfach in der Produktanlage verwendet werden. Bedenken Sie bei einer Änderung von bestehenden Produkten, dass Sie diese am Ende der Befristung wieder zurückändern müssen. Es empfiehlt sich, diese einer neuen Kategorie (zB „5 % temporär“) zuzuweisen oder den Artikeltext mit einem Zeichen zu ergänzen, um diese Änderung dann effizient durchführen zu können. Zum Login.

Letztes Update: 10.08.2021; Ersterstellung: 29.06.2020, Quelle: BMF