Auch Ihre Q-Bon Registrierkasse muss das Jahr korrekt abschließen. Der Monatsbeleg Dezember stellt gleichzeitig den Jahresbeleg dar. Jedes Unternehmen muss diesen Beleg mit 01. Jänner bzw. vor der ersten Eingabe des neuen Jahres ausdrucken, mit der Belegcheck-App des BMF bis spätestens 15. Februar überprüfen und mindestens sieben Jahre aufbewahren.
Bei Unternehmen, deren Öffnungszeiten über Mitternacht hinausgehen, ist es möglich, den Monatsbeleg nach Ende der Öffnungszeiten zu erstellen. Spätestens muss dies allerdings am nächsten Öffnungstag, sofern dieser zeitnah stattfindet (binnen etwa einer Woche), passieren.
Besondere Betriebssituationen
Betriebe, die keine Sperrstunde haben – Öffnungszeiten rund um die Uhr – können ihre Monats- bzw. Jahresbelege auch vor oder nach Mitternacht erstellen. Der Zeitpunkt des Jahresbeleges sollte in diesem Fall mit dem Jahresabschluss der Registrierkasse zusammenfallen.
Bei sogenannten Saisonbetrieben, z.B. Schwimmbädern, kann der Jahresbeleg auch zu Saisonende, spätestens jedoch vor Beginn der Saison im neuen Jahr erfolgen.
Tipp vom Profi
Fabio Brandner rät: Ausfälle, die länger als 48 Stunden dauern, sowie Wiederin- und Außerbetriebnahmen sind ohne unnötigen Aufschub über Finanz-Online zu melden. Wir unterstützen Sie gerne dabei. Kontaktieren Sie uns unter +43 (662) 251500-777 oder per E-Mail an support@q-bon.at.
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